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   BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 30.79   

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BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 30.79 (https://dejure.org/1979,328)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1979 - 8 C 30.79 (https://dejure.org/1979,328)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1979 - 8 C 30.79 (https://dejure.org/1979,328)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bezugsfertigkeit eines Familienheims mit zwei Wohnungen - Anerkennungsgegenstand im steuerbegünstigten Wohnungsbau - Grundsteuerbefreiung und Grundsteuerpflicht - Mieterwohnung in einem Familienheim mit zwei Wohnungen als Heim - Zumutbarkeit des Einzugs in eine Wohnung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 59, 31
  • DÖV 1980, 688
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 14.77

    Eigentumswohnung - Wohnfläche - Steuerbegünstigte Wohnung - Wohnbedarf -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 30.79
    Eine nur zeitweise Bereitstellung zur Nutzung durch Dritte reicht einerseits ebensowenig aus wie es andererseits notwendig ist, daß der Mieter von der Dauernutzung dauernd Gebrauch macht (vgl. Urteil vom 1. März 1978 - BVerwG 8 C 14.77 -).
  • BVerwG, 12.05.1966 - VIII C 20.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 30.79
    Er meint, die Entscheidung des Senats BVerwGE 24, 106 sei im vorliegenden Fall nicht einschlägig, weil sie sich auf die Vermietung einer bereits fertiggestellten Wohnung beziehe, während es hier um die verspätete Fertigstellung einer Wohnung gehe.
  • BVerwG, 24.08.1983 - 8 C 127.81

    Bauherr eines Familienheims - Bezugsfertigkeit - Baupläne - Zweite Wohnung -

    Gibt der Bauherr eines Familienheims die noch im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit seiner Wohnung bestehende Absicht, entsprechend den genehmigten Bauplänen eine zweite Wohnung in dem Gebäude zu errichten, nachträglich erkennbar auf, so ist das Familienheim zugleich mit der Eigentümerwohnung bezugsfertig geworden (Fortführung und Ergänzung der Urteile vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 30.79 - BVerwGE 59, 31 und vom 11. Februar 1983 - BVerwG 8 C 68.81 -).

    Ist ein Familienheim vor Eintritt der Bezugsfertigkeit der Eigentümerwohnung zur Aufnahme einer zweiten Wohnung für einen fremden Haushalt bestimmt worden und auch bestimmt geblieben, ist es nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich Sache des Bauherrn, wann er die zweite Wohnung bezugsfertig herstellt (Urteile vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 30.79 - BVerwGE 59, 31 [35 f.] = Buchholz 454.4 § 82 II.WoBauG Nr. 30 S. 81 [85, 86] und vom 11. Februar 1983, amtlicher Umdruck S. 11).

    Wird in solchen Fällen die zweite Wohnung erst nach der Eigentümerwohnung bezugsfertig hergestellt, so wird grundsätzlich auch erst dann das Familienheim mit zwei Wohnungen insgesamt bezugsfertig (Urteile vom 24. Oktober 1979, a.a.O., und vom 11. Februar 1983, S. 11).

    Eine Ausnahme von dieser "Regel" setzt nach dem Urteil vom 24. Oktober 1979 (a.a.O. S. 37 und S. 86) wiederum voraus, daß der Bauherr die Förderungseinheit Familienheim mit zwei Wohnungen (nachträglich) aufgegeben und dies nach außen sichtbar gemacht hat.

    Ein solches Innehalten mit dem Bau der zweiten Wohnung auf Dauer hat der Senat in dem Urteil vom 24. Oktober 1979 (a.a.O. S. 37 und S. 86) mit den mißverstandenen Worten "schrittweises Bauen" bezeichnet.

  • BVerwG, 30.05.1984 - 8 B 98.84

    Anerkennung eines Wohngebäudes als steuerbegünstigtes Familienheim mit zwei

    Ist ein Familienheim vor Eintritt der Bezugsfertigkeit der Eigentümerwohnung zur Aufnahme einer zweiten Wohnung für einen fremden Haushalt bestimmt worden und auch bestimmt geblieben, ist es nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich Sache des Bauherrn, wann er die zweite Wohnung bezugsfertig herstellt (Urteile vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 30.79 - BVerwGE 59, 31 [BVerwG 24.10.1979 - 8 C 30/79] = Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 30 S. 81 und vom 11. Februar 1983 a.a.O. S. 12 f.).

    Wird in solchen Fällen die zweite Wohnung erst nach der Eigentümerwohnung bezugsfertig hergestellt, so wird grundsätzlich auch erst dann das Familienheim mit zwei Wohnungen insgesamt bezugsfertig (Urteile vom 24. Oktober 1979 a.a.O. und vom 11. Februar 1983 a.a.O.).

    Eine Ausnahme von dieser "Regel" setzt nach dem Urteil vom 24. Oktober 1979 (a.a.O. S. 37 und S. 86) voraus, daß der Bauherr die Förderungseinheit Familienheim mit zwei Wohnungen (nachträglich) aufgegeben und dies nach außen sichtbar gemacht hat (ebenso Urteil vom 11. Februar 1983 a.a.O.).

    Durch ein erkennbares Innehalten mit dem Ausbau der zweiten Wohnung auf unabsehbare Zeit gibt der Bauherr den Verzicht auf seine Ausbauabsicht nach außen kund (Urteile vom 24. Oktober 1979 a.a.O. S. 37 und S. 86 sowie Urteil vom 24. August 1983 - BVerwG 8 C 127.81 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 37 S. 16 ).

    Das angefochtene Urteil weicht auch nicht von den in der Beschwerdeschrift bezeichneten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1983 - BVerwG 8 C 68.81 - (a.a.O.) und vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 30.79 - (a.a.O.) ab.

  • BVerwG, 03.09.1980 - 8 C 1.80

    Anerkennung als Familienheim mit zwei Wohnungen als Voraussetzung für eine

    Der Oberbundesanwalt befaßt sich mit der Frage, inwieweit sich aus demUrteil vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 30.79 - Folgerungen auf den vorliegenden Fall ziehen lassen.

    Eine Wohnung ist bezugsfertig, wenn der Einzug zugemutet werden kann(Urteil vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 30.79 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 30).

    Der Sachverhalt ist daher von dem verschieden, der dem vom Oberbundesanwalt angeführten Urteil des Senatsvom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 30.79 - zugrunde lag.

    Die Anerkennung als Familienheim mit zwei Wohnungen, die hier allein in Betracht kommt, setzt voraus, daß beide Wohnungen förderungsfähig sind(Urteile vom 19. Oktober 1977 - BVerwG 8 C 90.76 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 21 undvom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 30.79 -).

  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 18.89

    Überschreitung der Wohnflächengrenze bei mehreren Wohnungen

    Bei Familienheimen mit zwei Wohnungen kann von Rechts wegen nur das Familienheim insgesamt, nicht aber jede einzelne der beiden Wohnungen für sich allein als steuerbegünstigt anerkannt werden (st. Rspr.; vgl. Urteile vom 16. Dezember 1965 - BVerwG VIII C 82.62 - BVerwGE 23, 80 [BVerwG 16.12.1965 - VIII C 82/62] , vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 30.79 - BVerwGE 59, 31 [BVerwG 24.10.1979 - 8 C 30/79], vom 11. Februar 1983, a.a.O. S. 12, vom 24. August 1983, a.a.O. S. 17, vom 4. Mai 1984 - BVerwG 8 C 171.81 - Buchholz 454.4 § 67 II. WoBauG Nr. 1 S. 1 , vom 30. November 1984 - BVerwG 8 C 122.82 - Buchholz 454.4 § 7 II. WoBauG Nr. 5 S. 5 , vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 101.83 - Buchholz 454.4 § 40 II. WoBauG Nr. 2 S. 1 und vom 27. Juni 1990 - BVerwG 8 C 22.88 -).

    Das wird durch die gemeinsame Wohnflächengrenze sowie die Wohnungsform der Einliegerwohnung, deren untergeordnete Bedeutung gegenüber der Hauptwohnung das Gesetz besonders hervorhebt (vgl. § 11 II. WoBauG), zusätzlich unterstrichen (vgl. Urteile vom 24. Oktober 1979, a.a.O. S. 35 und vom 11. Februar 1983. a.a.O. S. 10).

  • BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 82.80

    Streitgegenstand bei Anfechtung einer fernstraßenrechtlichen Planfeststellung;

    Einzustellen sind vielmehr alle mehr als geringfügigen schutzwürdigen Interessen, die von der Planung betroffen werden (vgl. dazu Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 2 - 4.79 - BVerwGE 59, 37 [BVerwG 24.10.1979 - 8 C 30/79] [102]).
  • BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 51.83

    Wohnungsrecht - Zweitwohnung - Steuerbegünstigung - Andere Wohnung -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können grundsätzlich auch Zweitwohnungen als steuerbegünstigt anerkannt werden, wenn sie bei gleicher Sachlage als Erstwohnung anerkannt werden müßten (Urteile vom 26. August 1971 - BVerwG VIII C 42.70 - BVerwGE 38, 286 [BVerwG 26.08.1971 - VIII C 42/70], vom 30. Januar 1974 - BVerwG VIII C 182.71 - BVerwGE 44, 327 [BVerwG 30.01.1974 - VIII C 182/71], vom 3. Dezember 1975 - BVerwG VIII C 20.75 - BVerwGE 50, 29 , vom 27. April 1977 - BVerwG VIII C 43.76 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 17 S. 17 , vom 3. August 1977 - BVerwG VIII C 59.76 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 19 S. 25 , vom 1. März 1978 - BVerwG 8 C 14.77 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 22 S. 43 , vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 30.79 - insoweit in BVerwGE 59, 31 ff. und Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 30 S. 81 ff. nicht abgedruckt, vom 11. Februar 1983 - BVerwG 8 C 68.81 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 36 S. 8 und vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 26 und 27.83 - UA.
  • BVerwG, 21.11.1980 - 8 B 73.80

    Anerkennung eines Wohnhauses als steuerbegünstigtes Familienheim mit zwei

    Im einzelnen kann in diesem Zusammenhang weiter geklärt werden, wann ein Familienheim mit zwei Wohnungen, in dessen zweite Wohnung erst ein Jahr nach dem Bezug die Küche eingerichtet wurde, bezugsfertig ist (vgl. dazu Urteil vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 30.79 - [Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 30]).

    Ferner kann im Hinblick auf die zweite Wohnung gegebenenfalls die Frage geklärt werden, inwieweit die beabsichtigte Nutzung durch die Tochter schon dahin zu bewerten ist, daß die Klägerin die Wohnung einem Dritten dauernd zur Verfügung gestellt hat (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 30.79 -), ob die Erfordernisse einer selbständigen Wohnung erfüllt sind (BVerwGE 58, 253) und ob es unter den hier gegebenen Umständen genügt, daß die Tochter der Klägerin die Wohnung als Zweitwohnung benützt (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 30.79 -).

  • BVerwG, 26.08.1981 - 8 C 47.80

    Anerkennung der Steuerbegünstigung - Wohnungsbauförderung - Selbstständige

    Die in diesem Zeitpunkt gegebene Sach- und Rechtslage ist Grundlage für die Beurteilung der Anerkennungsfähigkeit einer Wohnung (vgl.Urteil vom 14. Mai 1975 - BVerwG 8 C 115.73 - [Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 12]; ferner auchUrteil vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 30.79 - [Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 30]).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1980 - III 1158/79

    Zu den Voraussetzungen der Anerkennungsfähigkeit nach WoBauG 2 § 82 Abs 1, § 39

    Ein Familienheim mit zwei Wohnungen ist im steuerbegünstigten Wohnungsbau grundsätzlich erst dann bezugsfertig, wenn beide Wohnungen so weit fertiggestellt sind, daß den künftigen Benutzern der Einzug zugemutet werden kann (Anschluß BVerwG, 1979-10-24, 8 C 30.79 unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats).

    Bezugsfertig wurde das Familienheim mit zwei Wohnungen erst im Jahre 1976 mit der Fertigstellung auch der zweiten Wohnung im Untergeschoß (vgl BVerwG Urt v 24.10.1979 8 C 30.79).

  • BVerwG, 14.03.1984 - 6 C 70.82

    Entsprechende Anwendbarkeit der Bundesnebentätigkeitsverordnung (BNV) im Bereich

    Wie bei der im Beamtenrecht entsprechenden Zuweisung eines bestimmten Dienstpostens (Amt im konkret-funktionellen Sinn) ist er jedoch nicht gänzlich frei, welche Funktionen er dem Aufgabenbereich des Soldaten zuordnet (BVerwGE 49, 184 [BVerwG 23.09.1975 - II C 19/71]; 59, 38 [BVerwG 24.10.1979 - 8 C 30/79]; Urteil vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 2 C 3.81 - <ZBR 1982, 274>).
  • BVerwG, 27.06.1990 - 8 C 22.88

    Familienheim - Nutzung als Ferienwohnung - Steuerbegünstigung

  • BVerwG, 30.11.1984 - 8 C 122.82

    Familienheim - Steuerbegünstigte Anerkennung - Buchgrundstück - Gewerberäume -

  • BVerwG, 04.05.1984 - 8 C 171.81

    Altenteilerwohnung - Buchgrundstück - Wohnung des Hofeigentümers -

  • BVerwG, 28.11.1989 - 8 B 168.89

    Anforderungen an die Darlegung eines rechtlichen Auffassungsunterschiedes -

  • BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 55.81

    Antrag auf Anerkennung eines Wohnhauses als steuerbegünstigtes Familienheim -

  • BVerwG, 06.12.1984 - 8 B 85.84

    Anerkennung einer Wohnung als steuerbegünstigt - Bestimmung einer

  • BVerwG, 30.12.1983 - 8 B 126.83

    Wechselnde Nutzung einer Zweitwohnung und ihre Anerkennung als "steuerbegünstigt"

  • BVerwG, 30.12.1983 - 8 B 125.83

    Anerkennung einer Zweitwohnung als steuerbegünstigt - Wechselnde Nutzung und

  • BVerwG, 26.01.1983 - 8 B 285.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zweckbestimmung

  • BVerwG, 20.01.1983 - 8 B 277.81

    Bezugsfertigkeit als maßgeblicher Zeitpunkt für die Berücksichtigung einer

  • BVerwG, 20.06.1984 - 8 CB 27.84

    Voraussetzungen für die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 06.03.1984 - 8 B 40.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

  • BVerwG, 06.03.1984 - 8 CB 96.83

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1994 - 3 S 752/93

    Widerruf einer Steuervergünstigung für ein Familienheim mit zwei Wohnungen;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.1980 - III 202/79

    Steuervergünstigung - Wohnungsbaurecht - Rücknahme eines Anerkennungsbescheids

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.1980 - 3 S 574/80

    Grunderwerbssteuerbefreiung; Familienheim; Einliegerwohnung ohne funktionsfähigen

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